Durch meine langjährige Erfahrung liegt meine Kernkompetenz auf folgenden Rechtsgebieten.
Ausgestaltung der elterlichen Rechte und Pflichten;
Übertragung von Teilen der elterlichen Sorge;
Regelung von Umgangskontakten
Einleitung des Scheidungsverfahrens durch Antragstellung;
Durchführung des Versorgungsausgleichs mit Prüfung der Rentenanwartschaften
Ermittlung des zugrundeliegenden Einkommes der Unterhaltspflichtigen;
Berechnung der Höhe des Unterhalts auf der Grundlage der aktuellen
Rechtssprechung
Zuordnung und Bewertung von Sach- und Geldwerten; Berechnung von etwaigen Ausgleichsansprüchen;
umfassende außergerichtliche Beratung auch im Hinblick auf den Abschluss von ehevertraglichen Regelungen zur Vermeidung langwieriger gerichtlicher Auseinandersetzungen
Einleitung eines Betreuungsverfahrens; umfassende Beratung über das Betreuungsverfahren als solches;
eigene praktische Erfahrungen seit 1997
Ich bin gerne für Sie persönlich erreichbar. Nehmen Sie Kontakt auf.